Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption verschärft die bisherigen Strafvorschriften und führt neue ein: u. a. Drittbegünstigungen, die nicht Amtsträgern direkt zugute kommen, sondern ihnen Nahestehenden; das sog. »Anfüttern«, das der vorbereitenden »Klimapflege« bei Bestechungen dient; »wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen«, die als Straftaten gegen den freien Wettbewerb gelten. Illegale Zuwendungen verfallen künftig, sodass die Straftäter von ihnen nicht mehr profitieren. Das Zweite Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 9. 9. 1997 soll aktiven und passiven Bestechungen bei Beamten/Soldaten vorbeugen, u. a. durch Anzeige- und Auskunftspflichten bei Nebentätigkeiten sowie Mitarbeit in Selbsthilfeeinrichtungen. Die Ausübung eines »Zweitberufs« kann wegen übermäßiger zeitlicher Beanspruchung untersagt werden.