Die Gemeinsame Verfassungskommission (GVK), deren 64 Mitglieder je zur Hälfte Bundestag und Bundesrat bzw. Landesregierungen gewählt bzw. entsandt hatten, verabschiedet einstimmig ihren Abschlussbericht. Sie hatte seit 16. 1. 1992 gemäß Art. 5 des Einigungsvertrages (Interner Link: 31. 8. 1990) über Änderungen oder Ergänzungen des Grundgesetzes beraten. Sie hängen nicht nur mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands zusammen, sondern zusätzlich auch mit der Entwicklung der EG zur Europäischen Union. (Interner Link: 21. 12. 1992) Nach den Kommissionsempfehlungen ist das Grundgesetz behutsam punktuell zu überarbeiten. Die SPD-Minderheit, die von ihrer ursprünglichen Zielsetzung abgerückt war, das Grundgesetz zu revidieren und darüber einen Volksentscheid herbeizuführen (Art. 146 GG), hatte sich mit der CDU/CSU-Mehrheit auf Kompromisslinien geeinigt.