Die Neuordnung und Privatisierung des Postwesens und der Telekommunikation werden verfassungsrechtlich ermöglicht. Der Bund hat flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. Hoheitsaufgaben obliegen der bundeseigenen Verwaltung. Dienstleistungen sind als privatwirtschaftliche Tätigkeiten zu erbringen. Die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten werden unter Wahrung ihrer Rechtsstellung bei den neuen privaten Unternehmen beschäftigt, die Dienstherrenbefugnisse ausüben. Geändert sind die Art. 73, 80 und 87 GG, neu die Art. 87f GG (Verwaltung) und 143b GG (Umwandlung der Deutschen Bundespost). Zur Postreform II: Interner Link: 1. 1. 1995.