Der gesamtdeutsche Bundestag, der erstmals im Bonner »Wasserwerksgebäude« tagt, verabschiedet den 2+4-Vertrag (Interner Link: 12. 9. 1990) und das geänderte Bundeswahlgesetz.Esführt anstelle der bundeseinheitlichen die separate Fünfprozentsperrklausel jeweils für die alten bzw. die neuen Bundesländer ein. Zugelassen sind auch Listenvereinigungen für Parteien und andere politische Gruppen aus der ehemaligen DDR. Am 17. 10. 1990 und 25. 10. 1990 erleichtert das Bundesverfassungsgericht erneut kleineren Parteien, über Listenverbindungen an der Bundestagswahl am 2. 12. 1990 teilzunehmen. (Interner Link: 2. 12. 1990)