Erich Honecker kehrt von Moskau unter Druck nach Deutschland zurück. Chile hatte ihm in der Botschaft das Gastrecht entzogen, sodass ihm die Auslieferung drohte. Das am 12. 11. 1992 in Berlin eröffnete Strafverfahren wegen der Todesschüsse an Mauer und innerdeutscher Grenze wird am 12. 1. 1993 wegen Honeckers Leberkrebsleiden eingestellt. Zuvor waren bereits die Verfahren gegen den früheren DDR-Ministerratsvorsitzenden Willi Stoph (78) und den ehemaligen Stasi-Chef Erich Mielke (84), der sich auch wegen Mordes an zwei Polizisten am 9. 8. 1931 verantworten musste, abgetrennt worden; denn sie galten als nicht oder nur begrenzt verhandlungsfähig. Von den restlichen Angeklagten werden der ehemalige DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler (72) und sein Stellvertreter Fritz Streletz (66) sowie der frühere SED-Sekretär im Bezirk Suhl, Hans Albrecht (73), am 16. 9. 1993 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auf freien Fuß gesetzt, reist Honecker am 13. 1. 1993 zu seiner Tochter nach Chile aus. Er stirbt am 29. 5. 1994 im Alter von 81 Jahren in der Hauptstadt Santiago de Chile an Krebs.