Mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) wird die Bundesoberbehörde des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit Sitz in Berlin errichtet. Dem fachlich nicht weisungsgebundenen Bundesbeauftragten Joachim Gauck obliegen als Aufgaben: 1. die Stasi-Akten zu erfassen, sie archivalisch zu bewerten, zu ordnen, zu erschließen und zu verwalten; 2. Aktenauskünfte zu erteilen, Betroffenen Akteneinsicht zu gewähren und ggf. Unterlagen herauszugeben; 3. Forschung und politische Bildung bei der Aufarbeitung der Stasi-Aktivitäten zu unterstützen und zu beraten; 4. Dokumentationszentren und Ausstellungen einzurichten und zu unterhalten. Mit dem Gesetz werden Forderungen der letzten DDR-Volkskammer (Interner Link: 24. 8. 1990) erfüllt.