Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass die Verurteilung ehemaliger DDR-Grenzsoldaten wegen der Todesschüsse auf Flüchtlinge rechtmäßig ist. Sie seien ein »Menschenrechtsverstoß schwerster Art« gewesen und auch nicht durch das DDR-Grenzgesetz zu rechtfertigen, da kein staatliches Recht »in einem unerträglichen Widerspruch zur Gerechtigkeit« stehen dürfe. Das höchste deutsche Strafgericht weist damit die Revision der beiden Angeklagten im zweiten »Mauerschützenprozess« zurück. Es betont aber, dass das Berliner Landgericht als Vorinstanz am 5. 2. 1992 zu Recht nur Bewährungsstrafen verhängt habe; denn die indoktrinierten Grenzsoldaten seien gewissermaßen auch »Opfer« der Ausnahmesituation an der Mauer und an der innerdeutschen Grenze gewesen.