Das 2. Mantelgesetz führt Normen zur weiteren Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts nebst Änderungen ein. Es tritt am 20. 12. 1990 in Kraft. (Interner Link: 28. 9. 1990)
Das 2. Mantelgesetz führt Normen zur weiteren Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts nebst Änderungen ein. Es tritt am 20. 12. 1990 in Kraft. (Interner Link: 28. 9. 1990)