Die Bundesregierung setzt den Arbeitsstab Berlin/Bonn auf Staatssekretärebene ein. Er soll alle Maßnahmen vorbereiten und koordinieren, die mit der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom Interner Link: 20. 6. 1991 zusammenhängen. (Interner Link: 11. 12. 1991)