Kombinationsmodell: Die Bundesregierung beschließt, neben dem Bundeskanzleramt und dem Bundespresseamt folgende Ressorts nach Berlin zu verlagern, aber Teilbereiche in Bonn zu belassen: 1. Auswärtiges Amt, Ministerien 2. des Innern, 3. der Justiz, 4. der Finanzen, 5. der Wirtschaft, 6. für Arbeit und Sozialordnung, 7. für Familie, Senioren, Frauen und Jugend*, 8. für Verkehr, 9. für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. In Bonn verbleiben, erhalten aber in Berlin einen zweiten Dienstsitz: Ministerien 1. für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 2. der Verteidigung, 3. für Gesundheit, 4. für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 5. für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie*, 6. für Post und Telekommunikation, 7. für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bei dieser vertikalen Aufteilung verbleiben ca. zwei Drittel der Arbeitsplätze in Bonn.