Das Berlin/Bonn-Gesetz, das der Bundestag aufgrund einer interfraktionellen Initiative von CDU /CSU, SPD und FDP am 10. 3. 1994 verabschiedet hat, schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Berlin-Beschlusses vom Interner Link: 20. 6. 1991. Die Einzelheiten des Umzugs von Parlament und Regierung an die Spree zwischen 1998 und 2000 nach dem Kombinationsmodell vom Interner Link: 11. 12. 1991 werden geregelt. Die Gesamtkosten einschließlich der Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn sind auf 20 Milliarden DM begrenzt. Davon entfallen 16 Milliarden DM auf die eigentlichen Umzugskosten. In der Bundesstadt Bonn sind fünf Politikbereiche zu erhalten und zu fördern: 1. Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie, Telekommunikation; 2. Umwelt, Gesundheit; 3. Ernährung, Landwirtschaft; 4. Entwicklungspolitik, nationale und internationale Einrichtungen; 5. Verteidigung. Als Bundeseinrichtungen werden u. a. nach Bonn verlagert: Bundesrechnungshof, Bundesversicherungsamt, Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bzw. für das Versicherungswesen, Bundeskartellamt, Bundesgesundheitsamt, die Zentralstelle Postbank bzw. des Eisenbahn-Bundesamtes. Der Bund sagt zu, sich zu bemühen, dass weitere Institutionen, darunter internationale, nach Bonn ziehen. Der »Informationstechnische Verbund Berlin-Bonn« (IVBB) in der Bundesverwaltung ist beauftragt, nach dem Umzug des Parlaments und nach der Aufteilung der Regierungsfunktionen die räumliche Distanz zwischen Berlin und Bonn überbrücken zu helfen, z. B. durch elektronischen Austausch von Dokumenten (Elektronische Post).