Die Bundesregierung schließt mit dem Senat von Berlin und der Regierung von Brandenburg den Hauptstadtvertrag ab. Er regelt Einzelheiten der künftigen Zusammenarbeit und soll Berlins Funktionsfähigkeit als Sitz von Bundestag und Regierung gewährleisten. Ein gemeinsamer Ausschuss stimmt die Bauleitpläne ab, so am Spreebogen und auf der Spreeinsel. Das geänderte Gesetz über die Bundesbauverwaltung vom 11. 3. 1993 überträgt Bauvorhaben der Verfassungsorgane des Bundes und der obersten Bundesbehörden im Bereich Spreebogen in Berlin auf eine bundeseigene privatrechtliche Gesellschaft.