Der Regierende Bürgermeister Diepgen (CDU) und Ministerpräsident Stolpe (SPD) unterzeichnen den Staatsvertrag über die Vereinigung Berlins und Brandenburgs zum neuen Bundesland Berlin-Brandenburg (Hauptstadt: Potsdam). Es ist die erste geplante Länderfusion seit der deutschen Einheit. Zur Bildung des Landes Baden-Württemberg: Interner Link: 4. 5. 1951. Für die Ratifikation des Neugliederungsvertrags ist eine Zweidrittelmehrheit im brandenburgischen Landtag und im Berliner Abgeordnetenhaus erforderlich. Endgültig entscheiden die Stimmberechtigten beider Länder am 5. 5. 1996 darüber, ob und wann die Fusion vollzogen wird. - Zum neuen Art. 118 a GG: Interner Link: 15. 11. 1994. Am 22. 6. 1995 billigen die Parlamente die Länderfusion mit Zweidrittelmehrheit: das Berliner Abgeordnetenhaus mit 188 gegen 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Brandenburger Landtag mit 64 gegen 24 Stimmen. Die Neinstimmen stammen größtenteils von Abgeordneten der PDS.