Der Bonn-Vertrag vom 29. 6. 1994 tritt in Kraft. Die Region Bonn (Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler) erhält vom Bund Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust des Sitzes von Parlament und Regierung in Höhe von 2,81 Milliarden DM als abschließende finanzielle Kompensation bis zum Jahre 2004. Die bestehenden Hauptstadtvereinbarungen zugunsten der Stadt Bonn bleiben unberührt. Im Schwerpunktbereich Wissenschaftsstandort ist u. a. vorgesehen, in Bonn die Stiftung »Center of Advanced European Studies and Research« (CAESAR) für projektgebundene Grundlagenforschung zu errichten, ferner eine Fachhochschule Rhein-Sieg. An die Universität Bonn anzubinden sind ein »Zentrum für Europäische Integrationsforschung« (ZEI) und ein »Nord-Süd-Zentrum für Entwicklungsforschung« (ZEF). In Kraft tritt zugleich der Hauptstadtfinanzierungsvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin vom 30. 6. 1994. Bis zum 31. 12. 2004 erhält Berlin einen abschließenden Gesamtbetrag von 1,3 Milliarden DM, vor allem zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur (U- und S-Bahn, Straßentunnel).