Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die Bezirks- und Verwaltungsreform. Danach werden die derzeit 23 Stadtbezirke durch Zusammenlegung auf zwölf verringert. Der Senat besteht künftig aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht Senatoren, die Mindestzahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses sinkt auf 130. Die jahrelang umstrittene Reform setzt die große Senatskoalition aus CDU und SPD gegen die Stimmen der oppositionellen PDS und Grünen durch. Ziel ist »eine bürgerfreundliche, effiziente und kostengünstige Verwaltung« (Diepgen).