In einer von den Botschaftern unterzeichneten Note an Bundeskanzler Kohl erklären die USA, Großbritannien und Frankreich, dass sie ihre alliierten Vorbehalte gegen die direkten Wahlen zum Bundestag in Berlin und gegen das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat aufheben. Die Berliner Bundestagsabgeordneten waren bisher aufgrund dieser Vorbehalte vom 12. 5. 1949 (Interner Link: 14. 5. 1949) entsprechend den Fraktionsstärken vom Abgeordnetenhaus delegiert worden. Sie hatten nur beratendes Stimmrecht im Bundestag.