Der Bundestag beschließt ohne Diskussion das Direktwahlrecht für die West-Berliner bei den Bundestagswahlen. Die Berliner Abgeordneten haben künftig volles Stimmrecht. Am 24. 4. 1990 hatten die drei Westmächte auf ihre Vorbehalte zum Wahlrecht der West-Berliner verzichtet und damit einer Direktwahl der Berliner Bundestagsabgeordneten zugestimmt.