Das Abgeordnetenhaus billigt das novellierte Bundeswahlgesetz zur Direktwahl der West-Berliner Bundestagsabgeordneten. (Interner Link: 23. 5. 1990) Erstmals sind die Vertreter Berlins in Bonn bei der Verabschiedung des Staatsvertrages im Bundestag am 21. 6. und im Bundesrat am 22. 6. voll stimmberechtigt. ( Interner Link: 21. 6. 1990 und Interner Link: 22. 6. 1990)