Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Verfassung von Berlin, die ihre Geltung auf Ost-Berlin beschränkt. Diese vorläufige Verfassung vom 23. 7. 1990, deren Basis das Ländereinführungsgesetz (Interner Link: 22. 7. 1990) ist, tritt mit einer Gesamtberliner Verfassung außer Kraft. Am 31. 8. schafft das Abgeordnetenhaus die Voraussetzungen dafür, dass am 2. 12. 1990 Gesamtberliner Wahlen stattfinden können.