Das 1. Mantelgesetz vereinheitlicht das Berliner Landesrecht. Danach ist das am 25. 9. 1990 geltende West-Berliner Landesrecht auf Ost-Berlin - von aufgeführten Ausnahmen abgesehen - zu erstrecken. Damit wird weitgehende Rechtseinheit in beiden Teilen der Stadt mit Wirkung vom 3. 10. 1990 geschaffen.