Gipfeltreffen der 34 KSZE-Staaten in Paris. Es besiegelt definitiv das Ende des Kalten Krieges. Zum Auftakt unterzeichnen am 19. 11. die 16 NATO-und die 6 Warschauer-Pakt-Staaten den erst kurz zuvor in Wien bei den VKSE (Interner Link: 6. 3. 1989) ausgehandelten Vertrag über die Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa vom Atlantik bis zum Ural (KSE-Vertrag). Er ist seit 1945 das erste umfassende Abrüstungsabkommen: Die fünf Hauptwaffenkategorien konventioneller Land-und Luftstreitkräfte in Europa (Kampfpanzer, Artillerie, gepanzerte Kampffahrzeuge, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber) werden genau definiert und erstmals verbindlich nach Obergrenzen festgeschrieben, um Disparitäten militärischer Rüstung zu beseitigen oder ihre Konzentration in Zonen zu verhindern. Kein einzelner Vertragsstaat darf mehr als ca. ein Drittel der begrenzten konventionellen Waffen im Anwendungsgebiet besitzen; dies ist numerisch binnen 40 Monaten nach In-Kraft-Treten des Vertrags durch Verschrottung oder Konversion (Umbau zu friedlicher Nutzung) sicherzustellen. Strenge Verifikations-und Inspektionsregeln sollen gewährleisten, dass die Vertragsbestimmungen eingehalten werden. - Abrüstungspolitische Überhangfälle sind vor allem die BRD - denn sie hatte die vertragserfassten NVA-Waffenbestände übernommen - und die Sowjetunion; sie konnte allerdings militärisches Gerät hinter den Ural verlegen und so aus der Anwendungszone entfernen. In einer Zusatzerklärung vom 19. 11. vereinbaren die Vertragsstaaten, dass sie für die Dauer der Folgeverhandlungen den »festgelegten friedensmäßigen Gesamtpersonalumfang ihrer konventionellen Streitkräfte gemäß dem Mandat im Anwendungsgebiet nicht erhöhen werden«, denn sie hatten sich über die ursprünglich beabsichtigte Reduzierung ihrer Truppenstärken nicht einigen können. Einseitig verpflichtet sich nur die BRD, wie bereits vorher am Interner Link: 30. 8. 1990 und im 2 + 4-Vertrag (Interner Link: 12. 9. 1990), ihre Streitkräfte binnen drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370 000 Mann zu Land, Luft und See zu verringern. Am Rande des KSZE-Gipfels verabschieden die 22 NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten am 19. 11. eine Gemeinsame Erklärung, in der sie ihre Verpflichtungen zum Nichtangriff bekräftigen. Sie versichern, dass sie in dem »anbrechenden neuen Zeitalter europäischer Beziehungen nicht mehr Gegner sind, sondern neue Partnerschaften aufbauen und einander die Hand zur Freundschaft reichen wollen«. Am 21. 11. 1990 verkünden die Staats-und Regierungschefs der 34 KSZE-Staaten feierlich die Charta von Paris für ein neues Europa. Danach ist das »Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas« zu Ende gegangen, und ein »neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit« hat begonnen. Menschenrechte, Demokratie als einzige Regierungsform, Rechtsstaatlichkeit, individuelle und wirtschaftliche Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Verantwortung sowie freundschaftliche Beziehungen werden als Leitziele uneingeschränkt anerkannt. Die Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands gilt als »bedeutsamer Beitrag« zu einer Friedensordnung für ein geeintes demokratisches Europa. Um die neue Qualität der Beziehungen zu unterstreichen, erhält der KSZE-Prozess erstmals eine feste Organisationsstruktur: durch regelmäßige Konsultationen und Institutionen in Prag, Wien, Warschau und Den Haag.