Frankreich, die Beneluxstaaten und die BRD unterzeichnen die Zusatzvereinbarung zum Schengener Abkommen. Sie ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der in Erwartung der deutschen Einheit abgeschlossen wird, denn die polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen und das gemeinsame Fahndungs-und Informationssystem zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken gelten ab 1992 auch für das Gebiet der ehemaligen DDR. Im luxemburgischen Schengen hatten am 14. 6. 1985 die Vertragsstaaten vereinbart, an ihren Grenzen die Personenkontrollen abzubauen und die Warenkontrollen zu vereinfachen, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Zum In-Kraft-Treten: Interner Link: 26. 3. 1995.