Die DDR und die EG schließen ein Handels- und Kooperationsabkommen mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab. Es ist jedoch schon am 1. 7. 1990 überholt, da mit der deutschen Währungs-und Wirtschaftsunion de facto eine Zollunion zwischen der DDR und der EG entsteht (für Agrarprodukte ab 1. 8. 1990). Am 7. 5. hatten die EG-Mitgliedstaaten die Visumpflicht für Deutsche aus der DDR aufgehoben.