2+4-Abschlussdokument: In Moskau unterzeichnen die Außenminister Genscher (BRD), de Maiziére (DDR), Baker (USA), Schewardnadse (Sowjetunion), Hurd (Großbritannien) und Dumas (Frankreich) den »Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland«. Er hat den Stellenwert eines Ersatz-Friedensvertrags. Die Präambel verweist auf die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Berlin und Deutschland als Ganzes und würdigt die historischen Veränderungen in Europa. Sie beruft sich auf die UN-Charta und die KSZE-Schlussakte, erkennt das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes an und bekräftigt die Bereitschaft zu Rüstungskontrolle, Abrüstung und Vertrauensbildung. Die Außengrenzen des vereinten Deutschlands entsprechen endgültig den Grenzen der BRD und der DDR. Das vereinte Deutschland wird keinerlei Gebietsansprüche erheben, auch nicht künftig, und die bestehende Grenze mit Polen in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag bestätigen. Verfassungsrechtliche Bestimmungen dürfen diesen Prinzipien nicht widersprechen. Die Vier Mächte nehmen entsprechende Verpflichtungen und Erklärungen der beiden deutschen Staaten förmlich entgegen. (Interner Link: 14. 11. 1990) Von deutschem Boden wird nur Frieden ausgehen. Die beiden deutschen Staaten bekräftigen ihren Verzicht auf ABC-Waffen und ihre Verpflichtung, die gesamtdeutschen Streitkräfte auf 370 000 Mann zu reduzieren. (Interner Link: 30. 8. 1990) Die sowjetischen Truppen ziehen vom Gebiet der DDR und aus Ost-Berlin bis zum 31. 12. 1994 ab. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder Atomwaffenträger dürfen dort weder stationiert noch dorthin »verlegt« werden; gemäß Protokollnotiz entscheidet darüber die gesamtdeutsche Regierung in einer »vernünftigen und verantwortungsbewussten Weise«, z. B. über westliche Manöverbeteiligung. Die Vier Mächte beenden ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Das vereinte Deutschland hat »demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten« und auch freie Bündniswahl. Es kann daher NATO-Mitglied bleiben. Der Vertrag bedarf der Ratifikation, u. a. durch das vereinte Deutschland. (Interner Link: 1. 10. 1990 und Interner Link: 15. 3. 1991) Anlässlich der Vertragsunterzeichnung teilen Bundesaußenminister Genscher und der amtierende DDR-Außenminister de MaizieÁre in einem Gemeinsamen Brief mit, dass 1. die Enteignungen in der SBZ und in Ost-Berlin zwischen 1945 und 1949 gemäß der Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen (Interner Link: 15. 6. 1990) nicht mehr rückgängig zu machen sind; 2. Denkmäler auf deutschem Boden geachtet und geschützt, Kriegsgräber erhalten und gepflegt werden; 3. verfassungsfeindliche Parteien und Vereinigungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können; 4. völkerrechtliche Verträge der DDR gemäß Einigungsvertrag »Vertrauensschutz« genießen und mit den jeweiligen Vertragspartnern zu »erörtern« sind. Bundeskanzler Kohl würdigt den 12. 9. 1990 als ein »weiteres Schlüsseldatum auf dem Wege zur deutschen Einheit«. Sie vollziehe sich im Einvernehmen mit allen Verbündeten, Nachbarn und Europäern. »Dies ist die erste Einigung eines Landes in der modernen Geschichte, die ohne Krieg, ohne Leid und ohne Auseinandersetzungen erfolgt, die neue Verbitterungen schaffen.« Der sowjetische Außenminister Schewardnadse, der wesentlich zum Verhandlungserfolg beigetragen hat, spricht von einem »Schlussstrich« unter die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs und von einer »neuen Zeitrechnung«.