Die Ergebnisse der dritten Runde der 2+4-Serie in Paris präjudizieren drei Vorentscheidungen: die identische Entschließung des Bundestages und der Volkskammer zur Endgültigkeit der Oder-Neiße-Grenze (Interner Link: 21. 6. 1990), die NATO-Gipfelkonferenz in London (Interner Link: 5./6. 7. 1990) und Kohls Vereinbarungen mit Gorbatschow und Schewardnadse vom Interner Link: 15./16. 7. 1990. Im Beisein des zu den Beratungen hinzugezogenen polnischen Außenministers Krzysztof Skubiszewski kann Einvernehmen über die deutsch-polnische Grenzfrage erzielt werden: Danach besteht das künftige Deutschland aus der BRD, der DDR und Berlin; unmittelbar nach der Herstellung der deutschen Souveränität soll ein bilaterales Abkommen zwischen Polen und Deutschland die Oder-Neiße-Grenze bestätigen (Interner Link: 14. 11. 1990). An Stelle eines Friedensvertrages oder einer friedensvertragsähnlichen Regelung ist ein abschließendes völkerrechtliches Dokument vorgesehen, das alle noch offenen Fragen klärt, die mit der deutschen Einheit zusammenhängen.