Mit der deutschen Einheit treten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ca. 80 Prozent des EG-Rechts automatisch in Kraft. Ansonsten gelten Übergangsregelungen. Sie betreffen vor allem die Sektoren Landwirtschaft, Lebensmittel, Pharmazie, Chemie und Umwelt (ausgenommen Atomkraftwerke). Wegen des unerwartet schnell verlaufenden deutschen Einigungsprozesses hatte die EG-Kommission in Brüssel am 21. 8. 1990 ein Maßnahmenpaket zur beschleunigten Integration der DDR in die EG verabschiedet und um die dafür erforderlichen Sondervollmachten außerhalb des regulären Gesetzgebungsverfahrens gebeten. Europäisches Parlament und Ministerrat stimmten im Eilverfahren vom 11. - 13. 9. 1990 zu: Sie ermächtigten die Bundesregierung und die Kommission, eigenverantwortlich Übergangsregelungen zu erlassen, jedoch zeitlich befristet und mit der Auflage, das Parlament ständig beim Überleitungsprozess zu informieren und zu konsultieren.