Der Runde Tisch verabschiedet einstimmig eine Sozialcharta als Verhandlungsgrundlage für die deutsch-deutsche Wirtschafts- und Währungsunion. Danach sind u. a. als soziale Sicherheiten festzuschreiben: das Recht auf Arbeit, Wohnen und Bildung, die Demokratisierung und Humanisierung des Arbeitslebens, die Gleichstellung von Mann und Frau, die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch, die staatlich finanzierte Kinderbetreuung, die kontrollierte Mietpreisbindung, die Fürsorge für Ältere und Behinderte. Die Volkskammer billigt die Sozialcharta am 7. 3. 1990 auf ihrer letzten Sitzung vor der ersten freien Volkskammerwahl mit großer Mehrheit.