Reisefreiheit ab 1. 1. 1990: Ministerpräsident Hans Modrow und der Chef des Bundeskanzleramtes Rudolf Seiters vereinbaren in Ost-Berlin, dass Bundesbürger und West-Berliner ab 1. 1. 1990 ohne Visum und Zwangsumtausch die DDR und Ost-Berlin besuchen dürfen. Reisende aus der DDR können aus einem befristeten, gemeinsam finanzierten Devisenfonds Reisezahlungsmittel zum gestützten Wechselkurs günstig erwerben; dafür entfällt das bisherige Begrüßungsgeld. Einfuhrverbote der DDR werden aufgehoben. Damit herrscht erstmals seit 1945 volle Freizügigkeit im gesamtdeutschen Reiseverkehr.