Die Finanzminister Theo Waigel (BRD) und Walter Romberg (DDR) unterzeichnen in Bonn den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (Staatsvertrag). Er soll ein erster bedeutsamer Schritt zur staatlichen Einheit nach Art. 23 GG im Rahmen der europäischen Einigung sein. Die Währungsunion beginnt am 1. 7. 1990 mit der Einführung der DM in der DDR unter der alleinigen geldpolitischen Verantwortung der Deutschen Bundesbank. Wiederkehrende Zahlungen (Löhne und Gehälter, Renten, Mieten und Pachten, Stipendien) werden im Verhältnis 1:1 umgestellt, ebenso Guthaben natürlicher Personen gestaffelt je nach Lebensalter bis zu festgesetzten Höchstgrenzen: für Kinder 2 000 Mark, für 15 - 59-jährige 4 000 Mark, für Ältere 6 000 Mark. Alle anderen Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Verhältnis 2:1 umzutauschen. Basis der Wirtschaftsunion ist die Soziale Marktwirtschaft mit Privateigentum, Leistungswettbewerb, freier Preisbildung und voller Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen. Die DDR schafft die dafür erforderlichen wirtschafts-und finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Der innerdeutsche Handel wird künftig in DM abgewickelt. Beim Außenwirtschaftsverkehr, der nach den Grundsätzen des freien Welthandels (GATT) zu gestalten ist, genießen bestehende Verpflichtungen der DDR gegenüber den RGW-Ländern Vertrauensschutz. Zeitweise wird in der DDR die strukturelle Anpassung der Unternehmen an die neuen Marktbedingungen gefördert. Für die Landwirtschaft führt die DDR ein Preisstützungs-und Außenschutzsystem gemäß EG-Marktordnung ein. Übergangslösungen für andere sensible Bereiche sind anwendbar. Eine Umweltunion wird angestrebt. Die DDR übernimmt möglichst schnell die in der BRD geltenden Sicherheits-und Umweltschutzanforderungen sowie das bundesdeutsche Umweltrecht. Die Sozialunion, die mit der Währungs-und Wirtschaftsunion eine Einheit bildet, beruht auf der schrittweisen Einführung der bundesdeutschen Arbeitsrechtsordnung, Sozialversicherung und Sozialhilfe in der DDR. Haushalt, Finanzen, Steuern, Zölle und Finanzverwaltung der DDR sind dem Recht der BRD anzupassen. Das volkseigene Vermögen ist vorrangig dafür zu nutzen, die Wirtschaft zu reformieren und den Haushalt zu sanieren. Im Rahmen der Haushaltshilfe erhält die DDR 1990/91 zweckgebundene Finanzzuweisungen und eine Anschubfinanzierung für die Renten-und Arbeitslosenversicherung. Einem Gemeinsamen Regierungsausschuss obliegt die Durchführung des Vertrags und die Beilegung von Streitigkeiten; sofern dies auf dem Verhandlungswege nicht gelingt, entscheidet ein Schiedsgericht. Der Vertrag, der im Bedarfsfalle geändert, ergänzt oder überprüft werden kann, berührt nicht die mit dritten Staaten abgeschlossenen Verträge und bedarf der Ratifizierung. Im Gemeinsamen Protokoll werden allgemeine Leitsätze für die Wirtschafts-und Sozialunion, besondere für einzelne Rechtsgebiete wie Rechtspflege, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Arbeits-und Sozialrecht vereinbart. Anlagen: I: »Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung«; II: »Von der DDR in Kraft zu setzende Rechtsvorschriften«; III: »Von der DDR aufzuhebende oder zu ändernde Rechtsvorschriften«; IV: »Von der DDR neu zu erlassende Rechtsvorschriften«; V: »Von der Bundesrepublik Deutschland zu ändernde Rechtsvorschriften«; VI: »Regelungen, die in der DDR im weiteren Verlauf anzustreben sind«; VII: »Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Informationen zur Durchführung des Vertrages«; VIII: »Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Schiedsgericht« und IX: »Möglichkeiten des Eigentumserwerbs privater Investoren an Grund und Boden sowie an Produktionsmitteln zur Förderung gewerblicher arbeitsplatzschaffender Investitionen in der DDR«. Für Bundeskanzler Kohl ist die Unterzeichnung des Vertrags die »Geburtsstunde eines freien und einigen Deutschlands«. Für Ministerpräsident de Maiziére beginnt »die tatsächliche Verwirklichung der Einheit Deutschlands« mit einem »Kompromiss«.