Die Kultusministerkonferenz der BRD erkennt Schulabschlüsse an, die in der DDR zum Hochschulzugang berechtigen. Bei Numerusclausus-Fächern erhalten Abiturienten aus der DDR eine Sonderquote.
Die Kultusministerkonferenz der BRD erkennt Schulabschlüsse an, die in der DDR zum Hochschulzugang berechtigen. Bei Numerusclausus-Fächern erhalten Abiturienten aus der DDR eine Sonderquote.
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