Die Bundesregierung einigt sich auf die Wechselkurse für die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion mit der DDR. Danach ist ein Tauschverhältnis von 1:1 bei Löhnen, Gehältern und umgestellten Renten und bei Bargeld bzw. Guthaben bis zum Höchstbetrag von 4 000 Ost-Mark pro Kopf vorgesehen. Bei darüber hinausgehenden Beträgen und Schulden von Betrieben soll ein Kurs von 2:1 gelten. Diesen Wechselkurs von Ost-Mark zu DM hatte die Bundesbank generell vorgeschlagen. Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident de Maiziére vereinbaren am 24. 4. in Bonn, die Wirtschafts-, Währungs-und Sozialunion zum 1. 7. 1990 zu realisieren. Jedoch kritisiert die DDR-Regierung am 25. 4. öffentlich, dass der vorgeschlagene Höchstbetrag von 4 000 Ost-Mark für den 1:1-Umtausch zu niedrig sei.