Der Staatsvertrag vom . 18. 5. tritt in Kraft. Damit führt die DDR die DM anstelle der DDR-Mark ein (Währungsunion). Sie schafft die Voraussetzungen für die Soziale Marktwirtschaft (Wirtschaftsunion) und die Übernahme der bundesdeutschen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung), Sozialhilfe und Arbeitsrechtsordnung (Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, Streikrecht, Betriebsverfassung, Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) im Rahmen der Sozialunion. Das Umweltrahmengesetz der DDR gleicht in Ansätzen Vorschriften für den Natur-, Emissions- und Strahlenschutz, die Wasser-und Abfallwirtschaft sowie das Chemikalien-und Atomrecht an den Standard der BRD an (Umweltunion). Das staatliche Außenhandelsmonopol der DDR wird beseitigt und das bundesdeutsche Steuer-und Zollrecht installiert. Die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) soll die volkseigenen Betriebe, die bisher Abgaben an den Staat abzuführen hatten, sanieren, privatisieren oder stillegen und die volkseigenen Güter und Wälder übernehmen. Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages sind die Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze aufgehoben. So entsteht Freizügigkeit in den beiden deutschen Staaten. Gleichzeitig wird in der BRD das Notaufnahmeverfahren für Übersiedler eingestellt, d. h., die DDR-Bürger müssen sich vor einem Umzug eigenverantwortlich um Wohnung und Arbeit kümmern. Sie erhalten auch kein Eingliederungsgeld mehr, seit dem 19. 5. 1990 auch keine Fremdrente. Das Aufnahmeverfahren für Aussiedler aus osteuropäischen Staaten ist neu geregelt: Es wird ab 1. 7. 1990 vor der Einreise geprüft, ob die Voraussetzungen des Vertriebenenstatus (z. B. deutsche Staats-oder Volkszugehörigkeit) vorliegen. Für die Eingliederungsleistungen ist ein Aufnahmebescheid erforderlich. Mit dem Staatsvertrag tritt zwischen der DDR und der EG zugleich eine Zollunion in Kraft. (Interner Link: 1. 7. 1990)