Volkskammer und Bundestag gedenken in Ost-Berlin erstmals gemeinsam des »Tages der deutschen Einheit« und der Opfer des Volksaufstandes vom 17. 6. 1953. (Interner Link: 17. 6. 1953) Im Anschluss an die Feierstunde tagt die Volkskammer. Überraschend beantragt die DSU, die Tagesordnung zu erweitern und zu beschließen, dass die DDR mit sofortiger Wirkung nach Art. 23 GG der BRD beitrete. Der Antrag wird beraten und nach Warnungen vor einem überstürzten Beitritt zur BRD an den Ausschuss »Deutsche Einheit« überwiesen. Anschließend streicht die Volkskammer mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die letzten sozialistischen »Verfassungsgrundsätze«. Sie konstituiert die DDR als »freiheitlichen, demokratischen, sozialen und ökologischen Rechtsstaat«. Verabschiedet wird auch das Treuhandgesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft.