Getrennte Sondersitzungen der Volkskammer und des Bundestags. Die Volkskammer lehnt den von der DSU bereits am 17. 6. eingebrachten Antrag ab, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 sofort zu erklären (Interner Link: 17. 6. 1990), aber auch den Antrag der SPD, den Beitritt bis spätestens 15. 9. 1990 zu erklären. Dagegen billigt sie mit knapper Mehrheit folgenden Antrag von CDU/DA: »Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik werden gebeten, die Möglichkeit zu eröffnen, die Wahlen zum gesamtdeutschen Parlament in Verbindung mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 14. 10. 1990 durchzuführen.« Damit überlässt die Volkskammer dem Bundestag, über dieses Junktim von Beitritts-und Wahltermin zu entscheiden. In den frühen Morgenstunden des 9. 8. scheitert in der Volkskammer der Wahlvertrag vom . 3. 8.: Wegen der Nachtsitzung hatten sich die Reihen der Regierungsfraktionen bereits gelichtet, sodass die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei der Abstimmung knapp verfehlt wird. - Der Bundestag setzt daher die weitere Beratung des Wahlvertrags von der Tagesordnung ab. Im Bundestag findet der von der CDU/ CSU und FDP favorisierte Plan, am 14. 10. gesamtdeutsche Wahlen in Verbindung mit dem gleichzeitigen Beitritt der DDR abzuhalten, ebenfalls nicht die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit, denn die SPD lehnt ab, vorgezogenen Wahlen zuzustimmen. Sie befürwortet zwar, die DDR solle der BRD möglichst bald nach Art. 23 GG beitreten, doch müsse es bei der vereinbarten gesamtdeutschen Wahl am 2. 12. 1990 bleiben. - Dieser Termin wird daher endgültig festgelegt.