Schäuble und Krause unterzeichnen den ersten gesamtdeutschen Wahlvertrag, auf den sich Bonn und Ost-Berlin geeinigt haben. Er erstreckt den Geltungsbereich des Bundeswahlrechts auf die Länder der DDR. Er sieht eine auf das gesamtdeutsche Wahlgebiet bezogene einheitliche fünfprozentige Sperrklausel vor und erhöht die Zahl der Mitglieder des Bundestags von 518 auf 656. Berlin wird als ein Land behandelt. Zugelassen sind Listenverbindungen nicht miteinander konkurrierender Parteien (Huckepackverfahren). Ministerpräsident de Maiziére schlägt wegen der Wirtschafts-und Regierungskrise in der DDR überraschend vor, die ersten gesamtdeutschen Wahlen vom 2. 12. auf den 14. 10. vorzuverlegen und zeitgleich den Beitritt der DDR zur BRD zu vollziehen. Dieser Plan war mit Bundeskanzler Kohl, den de Maiziére im Urlaub am Wolfgangsee besucht hatte, abgestimmt und von ihm auch begrüßt worden.