Die Volkskammer verabschiedet das verfassungsändernde Ländereinführungsgesetz. Es wandelt die bisher zentralistische DDR in einen föderativen Staat mit fünf restituierten Ländern um: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Sie waren durch das »Demokratisierungsgesetz« (Interner Link: 23. 7. 1952) aufgelöst worden und sollen am 14. 10. 1990, an dem Landtagswahlen stattfinden, wiederhergestellt werden und an die Stelle der bisherigen Bezirke treten. Die Ländergrenzen folgen weitgehend dem historischen Verlauf. Bei Gebietskorrekturen sind Bürgerbefragungen vorgesehen. Ost-Berlin erhält ebenfalls Landesbefugnisse.