Beitritt zum 3. 10. 1990: Die am Vortag von Ministerpräsident de Maiziére (CDU) beantragte und um 21.00 Uhr einberufene Sondersitzung der Volkskammer (»Fahrplan zur Herstellung der deutschen Einheit«) zieht sich bis in die frühen Morgenstunden hin. Sie verabschiedet mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit folgenden gemeinsamen Kompromissantrag der Fraktionen von CDU/ DA, DSU, FDP und SPD: »Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 des GG mit Wirkung vom 3. 10. 1990. Sie geht dabei davon aus, dass die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind, die 2+4-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen-und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt, die Länderbildung soweit vorbereitet ist, dass die Wahl in den Länderparlamenten am 14. 10. 1990 durchgeführt werden kann.« Parlamentspräsidentin Sabine Bergmann-Pohl teilt um 2.47 Uhr das »wirklich historische« Abstimmungsergebnis mit: 294 Ja-, 62 Neinstimmen und sieben Enthaltungen bei 363 anwesenden Abgeordneten von insgesamt 400. Damit ist die »quälende Diskussion« (de Maiziére) um den Tag der deutschen Einheit beendet. Zuvor waren folgende mögliche Beitrittstermine gemäß Art. 23 GG diskutiert und abgelehnt worden: mit sofortiger Wirkung (DSU-Antrag), mit Wirkung zum 14. 10. 1990 (aus der CDU-Fraktion), mit Wirkung zum 15. 9. 1990 (SPD-Antrag), zum schnellstmöglichen Zeitpunkt (Antrag Bündnis 90/Grüne). Bundeskanzler Kohl erklärt im Bundestag: »Der heutige Tag ist ein Tag der Freude für alle Deutschen.« SPD-Kanzlerkandidat Lafontaine begrüßt den Volkskammerbeschluss, fordert jedoch dazu auf, die »Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse«für die Menschen in ganz Deutschland herzustellen.