Die Volkskammer verabschiedet in namentlicher Abstimmung den Wahlvertrag, der im ersten Anlauf gescheitert war. (Interner Link: 8./9. 8. 1990) Die Gegenstimmen stammen von PDS und Bündnis 90/Grüne, die vor allem die fünfprozentige Sperrklausel für das gesamtdeutsche Wahlgebiet ablehnen. Am 23. 8. verabschiedet der Bundestag den gesamtdeutschen Wahlvertrag gegen die Stimmen der Grünen. Am 24. 8. 1990 billigt ihn auch der Bundesrat mit großer Mehrheit.