Die dritte Verhandlungsrunde zum Einigungsvertrag ist abgeschlossen. Strittig bleiben vor allem die Bereiche Schwangerschaftsabbruch, Stasi-Akten, Länderfinanzen, Eigentumsfragen, Parteivermögen, Stimmenzahl im Bundesrat, Treuhandanstalt, soziale Sicherheit u. a. Die Volkskammer verabschiedet 1. das Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit und lehnt damit ab, sie dem Bundesarchiv in Koblenz zu übergeben (in einem fast einstimmigen Beschluss vom 30. 8. bekräftigen die Volkskammerabgeordneten, dass dieses Gesetz »unverzichtbarer Bestandteil« des Einigungsvertrages als »Fortgeltungsrecht der DDR« werden müsse.); 2. den Mehrheitsbeschluss, wonach im Einigungsvertrag das »Tatortprinzip für die rechtliche Bewertung beim Schwangerschaftsabbruch festzuschreiben« ist. In Spitzengesprächen mit den Parteivorsitzenden von CSU, FDP und SPD sowie den Regierungschefs der Länder kann Bundeskanzler Kohl in den kontroversen Fragen des Einigungsvertrags Kompromisse erzielen. Daher beginnt am 30. 8. die vierte und letzte Verhandlungsrunde.