Außenminister Horn entscheidet nach Rücksprache mit Regierungschef Né meth, dass die in Ungarn wartenden DDR-Bürger das Land frei verlassen können. Die reformkommunistische Regierung beruft sich dabei auf die Prinzipien der Menschenrechte und auf humanitäre Zielsetzungen: An der österreichisch-ungarischen Grenze habe sich eine »alarmierende« Situation entwickelt und die Gespräche zwischen den beiden deutschen Staaten zur Lösung des Flüchtlingsproblems seien gescheitert. Diese Grenzöffnung trägt wesentlich zur »Wende« in der DDR bei und begründet ein deutsch-ungarisches Sonderverhältnis: »Dass die Ungarn damals die Grenzen geöffnet haben, werden wir ihnen nie vergessen« (Bundespräsident Herzog am 10. 9. 1994 in Budapest).