Im völlig überfüllten Prager Palais Lobkowicz teilt Außenminister Genscher mit, dass die »Landsleute« ausreisen dürfen - für ihn »der bewegendste Augenblick« seiner politischen Arbeit. In der Warschauer Botschaft verkündet der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Jürgen Sudhoff die Ausreiseerlaubnis. Offiziell werden die Flüchtlinge mit Sonderzügen über DDR-Gebiet in die BRD »ausgewiesen«. Sie gelten aus humanitären Gründen als abgeschoben, da die Zustände in den bundesdeutschen Botschaften unhaltbar geworden seien, u. a. aus hygienischen und medizinischen Gründen. Die Ausreiseerlaubnis war das Ergebnis umfangreicher diplomatischer Verhandlungen u. a. mit den Außenministern Eduard Schewardnadse (UdSSR), Oskar Fischer (DDR), Jaromir Johanes (CSSR) und Krzysztof Skubiszewski (Polen) in New York am Rande der UN-Vollversammlung.