Der Staatsrat erlässt eine umfassende Amnestie für Demonstranten (Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung) und Flüchtlinge (Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts bzw. Versuchs dazu). Ausgenommen bleiben Personen, die Gewalt angewendet oder zu Gewalttätigkeiten aufgefordert haben. Ermittlungsverfahren sind einzustellen, bereits Inhaftierte zu entlassen.