Der mehrfach angekündigte Regierungsentwurf eines neuen Reisegesetzes wird nebst Durchführungsverordnung veröffentlicht. Danach kann jeder DDR-Bürger für maximal 30 Tage pro Jahr ins »Ausland« reisen, sofern er dies beantragt hat und die Genehmigung dazu erhält. Die restriktiven bürokratischen Vorschriften geraten sofort ins Kreuzfeuer öffentlicher Kritik. Sie lösen neue Protestkundgebungen aus. Auf der Leipziger Montagsdemonstration rufen Tausende: »Zu spät«. Der zuständige Volkskammerausschuss verwirft die Vorlage schon tags darauf als »unzureichend«.