Der neue Bundeshaushalt stellt das Studenten-BAföG ab Winter-Semester 1983/84 auf Volldarlehen um. Das zinslose Darlehen orientiert sich an den Einkommensverhältnissen, ebenso die Darlehensrückzahlung nach Ende der Förderungshöchstdauer. Bei erfolgreichem Studienabschluss oder vorzeitiger Tilgung werden die Darlehen teilweise erlassen. Das Schüler-BAföG gilt ab dem Schuljahr 1983/84 nur noch für Schüler weiter, die eine zumutbare Ausbildungsstätte von der Wohnung ihrer Eltern aus nicht erreichen können oder Abendschulen und Kollegs besuchen (zweiter Bildungsweg) oder aus besonders einkommensschwachen Familien stammen und schon vorher gefördert worden sind (Härtefälle).