Die Kultusministerkonferenz (KMK) beschließt die Neugestaltung des Abiturs (Gymnasiale Oberstufe in der Sekundarstufe II), die ab 1. 8. 1989 gilt. Sie regelt die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen, verstärkt die gemeinsame Grundbildung und schränkt die bisherige Wahlfreiheit der Fächer ein. (Interner Link: 7. 7. 1972)