In der BRD wird das Erziehungsgeld (zunächst zehn Monate lang) für alle Mütter und Väter, die ihr neugeborenes Kind selbst betreuen, eingeführt, ab 1. 1. 1988 für das gesamte erste Lebensjahr (»Babyjahr«). Sie erhalten es in den ersten sechs Lebensmonaten des Neugeborenen einkommensunabhängig, danach gestaffelt einkommensabhängig. Anspruch auf Erziehungsurlaub mit Kündigungsschutz haben Mütter oder Väter, die vor der Geburt ihres selbstbetreuten Kindes erwerbstätig waren; Ehegatten können sich dabei einmal abwechseln. Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub lösen das bisherige Mutterschaftsgeld und den Mutterschaftsurlaub ab. Der bisherige reine Mutterschutz hatte nur für die erwerbstätige Mutter gegolten. (Interner Link: 25. 6. 1979) Ab 1. 7. 1989 bzw.@1. 7. 1990 werden Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub für Neugeborene auf 15 bzw. 18 Monate verlängert.