Das Hochschulrahmengesetz (Interner Link: 26. 1. 1976) wird unter Verzicht auf die Gesamthochschule als Leitziel novelliert. Es ändert die Personalstruktur für den wissenschaftlichen Nachwuchs, stärkt die Stellung der Professoren und erweitert den Gestaltungsspielraum der Hochschulen u. a. bezüglich Studienreform, Drittmittelforschung, Hochschulleitung und Entscheidungsstrukturen. Für besonders befähigte Studierende können gesonderte Lehrveranstaltungen angeboten werden.