Der Jugendschutz in der Öffentlichkeit der BRD wird neu geregelt. Berücksichtigt sind Gefährdungen nicht nur durch Alkohol, Tabak und Schriften, sondern auch durch Tonbildträger (Videokassetten) und Spielautomaten. Bestraft wird, wer Jugendlichen Schriften zugänglich macht, die zum Rassenhass aufstacheln oder unmenschliche Gewalttätigkeiten schildern.