Das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung »Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens« will werdenden Müttern, die sich in einer Konfliktsituation oder Notlage befinden, durch finanzielle Hilfen erleichtern, ihr Kind auszutragen. Die rechtsfähige öffentliche Stiftung verteilt die Mittel, auf die kein Rechtsanspruch besteht, an Einrichtungen in den Ländern vor allem für die Erstausstattung, Betreuung und Wohnung des Kindes sowie die Weiterführung des Haushalts. Beratung tritt ergänzend hinzu.