In der Renten- und Arbeitslosenversicherung treten Änderungen in Kraft: 1. Die Rentenerhöhung bei den Sozialleistungen wird um ein halbes Jahr auf den 1. 7. 1983 verschoben (»Atempause«). 2. Die Rentenversicherungsbeiträge werden bruttolohnbezogen von 18 auf 18,5 Prozent bereits zum 1. 9. 1983 erhöht, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge am 1. 1. 1983 von 4 auf 4,6 Prozent. 3. Die Beiträge der Bundesanstalt für Arbeit zur Rentenversicherung richten sich nach der Lohnersatzleistung. 4. Die Leistungen an Arbeitslose orientieren sich stärker an den Beitragsleistungen zur Arbeitslosenversicherung. 5. Einschränkungen gibt es auch bei der beruflichen Rehabilitation sowie bei der Aufstiegsfortbildung, die nur noch gefördert wird, soweit sie arbeitsmarktpolitisch gerechtfertigt erscheint.